kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Arzneimittelvereinbarung

Vertragspartner:
  • KV Thüringen
  • Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Thüringen
Gesetzliche Grundlage:§ 84 Abs. 1 SGB V
Hinweis:Seit dem Jahr 2018 erfolgt im Bereich Arznei- und Verbandmittel eine Zielquotenprüfung statt der Richtgrößen-Prüfung.