Arzneimittelvereinbarung
Vertragspartner: |
|
Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 1 SGB V |
Hinweis: | Seit dem Jahr 2018 erfolgt im Bereich Arznei- und Verbandmittel eine Zielquotenprüfung statt der Richtgrößen-Prüfung. |
Vertragspartner: |
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Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 1 SGB V |
Hinweis: | Seit dem Jahr 2018 erfolgt im Bereich Arznei- und Verbandmittel eine Zielquotenprüfung statt der Richtgrößen-Prüfung. |