Früherkennung von Darmkrebs
Gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren können zweimal eine Koloskopie im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ zur Darmspiegelung ist ab 50 Jahren alle zwei Jahre ein Stuhltest möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen laden ihre Versicherten im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren zur Darmkrebs-Früherkennung ein.
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick, welche Leistungen nach der oKFE-RL in welchem Dokumentationsmodul zu dokumentieren sind:
| Erfassungsbogen | auslösende GOP | Besonderheit |
| Darmkrebs Koloskopie (DKK) | 01741 bzw. 13421 | Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erforderlich |
| Darmkrebs i-FOB-Test (DKI) | 01738 | Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erforderlich |