Früherkennung von Darmkrebs
Gesetzlich Krankenversicherte im Alter von 50 bis 54 Jahren haben Anspruch auf einen jährlichen Stuhltest sowie ab 55 Jahren alle zwei Jahre, wenn sie sich gegen eine Darmspiegelung entscheiden. Weiterhin haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von (mindestens) zehn Jahren. Frauen können dieses Angebot ab dem Alter von 55 Jahren wahrnehmen, Männer bereits ab 50 Jahren.
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick, welche Leistungen nach der oKFE-RL in welchem Dokumentationsmodul zu dokumentieren sind:
Erfassungsbogen | auslösende GOP | Besonderheit |
01741 bzw. 13421 | Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erforderlich | |
01738 | Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erforderlich |