kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Früherkennung von Darmkrebs

Gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren können zweimal eine Koloskopie im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ zur Darmspiegelung ist ab 50 Jahren alle zwei Jahre ein Stuhltest möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen laden ihre Versicherten im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren zur Darmkrebs-Früherkennung ein.

Die folgende Übersicht gibt einen Überblick, welche Leistungen nach der oKFE-RL in welchem Dokumentationsmodul zu dokumentieren sind:

Erfassungsbogenauslösende GOPBesonderheit
Darmkrebs Koloskopie (DKK)01741 bzw. 13421Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erforderlich
Darmkrebs i-FOB-Test (DKI)01738Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erforderlich