kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme zu Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs

Die Durchführung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen bestimmt sich nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Wesentliche Elemente der oKFE-RL sind die regelmäßige Einladung und Information der Versicherten durch die Krankenkassen, die personenbezogene Datenverarbeitung und den Datenschutz, Widerspruchsrechte sowie die Durchführung der eigentlichen Untersuchung. Zur Programmbeurteilung werden pseudonymisierte elektronische Dokumentationen der Ärzte, der Krankenkassen und der Krebsregister einbezogen.

Die Dokumentationen werden automatisch beim Export durch das Praxisverwaltungssystem verschlüsselt. Die Datenannahmestelle anonymisiert die Daten und leitet diese an die Vertrauensstelle weiter. Nach Pseudonymisierung der Versichertendaten durch die Vertrauensstelle erfolgt die Weiterleitung der Daten an die Auswertungsstelle. Nach Zusammenführung aller Daten in der Auswertungsstelle werden die Ergebnisse an den G-BA geleitet, welcher die Ergebnisse der Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme alle zwei Jahre veröffentlicht.

Die Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung müssen quartalsweise zu den Übermittlungsfristen fristgerecht bei der Datenannahmestelle (DAS) der KV Thüringen eingegangen sein. Die oKFE-Richtlinie sowie der EBM sehen vor, dass eine Abrechnung nur mit der vollständigen Übermittlung der Dokumentation möglich ist. Die Annahme der Dokumentationen erfolgt über unser Mitgliederportal KVTOP unter der Anwendung „Abrechnungsübermittlung“.

Übermittlungsfristen:

1. Quartal    15. Mai
2. Quartal    15. August
3. Quartal    15. November
4. Quartal    28. Februar des Folgejahres
 

Achtung: Bei „besonderen Personengruppen“ handelt sich um Versicherte ohne eGK-Versichertennummer. Sie befinden sich in keinem regulären Versichertenverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse (zum Beispiel Polizeibeamte, Bundeswehrsoldaten, Mitglieder der PBeaKK, Mitglieder der Freien Arzt- und Medizinkasse, etc.). Eine Übermittlung der Dokumentation an die Datenannahmestelle der KV Thüringen findet in diesen Fällen nicht statt.