Krankheit
Sollte Ihre Krankheit länger als eine Woche dauern, ist diese anzuzeigen. Dabei kann sich der Vertragsarzt bis zu einer Dauer von drei Monaten vertreten lassen.
Im Rahmen Ihres ambulanten Versorgungsauftrages haben Sie ab dem ersten Tag Ihrer Abwesenheit eine Vertretung sicherzustellen. Fachidentität mit dem Vertreter wird vorausgesetzt.
Zur Anzeige der Vertretung nutzen Sie bitte das Vertretungsformular.
Bitte beachten: Psychotherapeuten nutzen ebenfalls das Vertretungsformular und tragen dort nur den Zeitraum der Abwesenheit wegen Krankheit ein.