kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
zurück zur Übersicht

Krankentransport

Unter bestimmten Voraussetzungen können Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen), Krankentransporte und Rettungsfahrten verordnet werden. Teilweise besteht ein Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse des Patienten.

Die aktuelle Krankentransport-Richtlinie finden Sie hier

Kompaktinformation