kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

eine Ebene zurück

Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft

In wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereichen besteht die Möglichkeit, dass ein Arzt eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhalten kann, wenn er mit einem bereits zugelassenen Vertragsarzt der fachidentischen Arztgruppe die Tätigkeit gemeinsam ausüben will und beide sich damit einverstanden erklären, den zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Praxisumfang nicht wesentlich zu überschreiten. Man spricht in diesem Fall von einer Jobsharing-Zulassung und einer Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft.

» Beratung zum Jobsharing - Praxisberater der KV Thüringen

» Zum Stand der Antragsbearbeitung - Ansprechpartner Geschäftsstelle Zulassungsausschuss