kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Das Individuelle Punktzahlvolumen (IPV)

 

 

Antragstellung auf Erhöhung des individuellen Punktzahlvolumens

Der Antrag auf Erhöhung des individuellen Punktzahlvolumens ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Honorarbescheides schriftlich per FAX oder Brief zu stellen.