Hygiene in der Praxis
Hygiene ist ein Muss! Jede Arztpraxis hat die Hygiene selbst zu organisieren und zu verantworten. Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen und Technischen Regeln hat jeder Arzt in Bezug auf Hygiene und Medizinprodukte zu beachten. Das Spektrum dieser Vorschriften ist breit. Hier finden Sie Informationen zur Umzusetzung des Hygienemanagements in der Praxis.
Sollten einmal Ihre Fragen und Anregungen innerhalb der KV Thüringen nicht bearbeitet werden können, so werden Ihre Anliegen von uns direkt an das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte (CoC Hygiene und Medizinprodukte) weitergeleitet und beantwortet. Das Kompetenzzentrum wurde zum 01.07.2010 gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung gegründet. Das CoC hat seinen Sitz bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Reutlingen.
Was ist neu?
Aktuelle Informationen zur Eichpflicht von medizinischen Waagen und zum DEMIS-Meldeportal
Eichpflicht von medizinischen Waagen:
Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte (medizinische Waagen) nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.eichamt.de.
DEMIS-Meldeportal:
Ärztlich tätige Personen sind verpflichtet, meldepflichtige Krankheiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG und Nr. 1a IfSG sowie § 6 Abs. 2 IfSG innerhalb von 24 Stunden über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zu melden. Ausführliche Informationen zur Anmeldung und Nutzung des DEMIS-Meldeportals finden Sie hier.