Hygiene in der Praxis
Hygiene ist ein Muss! Jede Arztpraxis hat die Hygiene selbst zu organisieren und zu verantworten. Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen und Technischen Regeln hat jeder Arzt in Bezug auf Hygiene und Medizinprodukte zu beachten. Das Spektrum dieser Vorschriften ist breit. Hier finden Sie Informationen zur Umzusetzung des Hygienemanagements in der Praxis.
Sollten einmal Ihre Fragen und Anregungen innerhalb der KV Thüringen nicht bearbeitet werden können, so werden Ihre Anliegen von uns direkt an das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte (CoC Hygiene und Medizinprodukte) weitergeleitet und beantwortet. Das Kompetenzzentrum wurde zum 01.07.2010 gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung gegründet. Das CoC hat seinen Sitz bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Reutlingen.
Was ist neu?
Die Technische Regel für Biologische Arbeitssoffe 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) wurde im November 2025 neugefasst. Die aktuelle Ausgabe der Broschüre finden Sie auf der Homepage der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege.
Eine Gegenüberstellung der Version von 2018 und 2025 des Kompetenzzentrums für Hygiene und Medizinprodukte (CoC) finden Sie hier.