kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Entbindung/Mutterschutz

In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung kann sich die Vertragsärztin bis zu einer Dauer von zwölf Monaten vertreten lassen.

Im Rahmen Ihres ambulanten Versorgungsauftrages haben Sie ab dem ersten Tag Ihrer Abwesenheit eine Vertretung sicherzustellen. Fachidentität mit dem Vertreter wird vorausgesetzt.

 

Zur Anzeige der Vertretung nutzen Sie bitte das Vertretungsformular.

 

Bitte beachten: Psychotherapeuten nutzen ebenfalls das Vertretungsformular und tragen dort nur den Zeitraum der Abwesenheit ein.