DMP Asthma bronchiale und COPD
Aktuelles
Änderungen im Vertrag DMP Asthma bronchiale zum 1.10.2024 finden Sie hier
Fortbildungspunkte:
Ab sofort erfolgt nicht nur die Übertragung des aktuellen Punktestandes des Fortbildungspunktekontos zwischen Landesärztekammer Thüringen (LÄK Thüringen) und KVT automatisch, sondern auch die Übertragung der Fortbildungspunkte für spezifische genehmigungspflichtige Leistungen.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Fortbildungsnachweise nicht mehr bei der KVT einreichen müssen, sondern ausschließlich bei der LÄK Thüringen. Die Mitarbeitenden der Abteilung Qualitätssicherung der KVT prüfen anhand des automatischen Datenaustausches, ob die Fortbildungsverpflichtungen eingehalten werden. Hierfür ist es notwendig, dass Sie alle Fortbildungsnachweise bei der LÄK Thüringen einreichen. Davon ausgenommen sind Fortbildungsnachweise Ihres Praxispersonals für bestimmte genehmigungspflichtige Leistungen.
Kompaktinformationen
Teilnahmeerklärungen - bitte schicken Sie diese eingescannt immer im PDF-Format
Selbstmanagementplan für Ihre Patienten
Eine große Anzahl an Patienten mit Asthma bronchiale bedürfen einer medikamentösen Dauertherapie. Im Verlauf der Erkrankung kann es auch häufig zu akuten Exazerbationen kommen, z. B. im Zusammenhang mit Infekten, akuter körperlicher oder seelischer Überlastung oder anderen Ereignissen. Der Einsatz eines schriftlichen Behandlungsplans ist Teil der Dokumentation und im Rahmen von Qualitätsmaßnahmen im DMP Asthma bronchiale vorgeschrieben. Dieser Plan kann dem Patienten helfen, z. B. in akuten Stresssituationen, seine Medikation korrekt anzuwenden. Als schriftlichen Selbstmanagementplan können Sie gerne auf das Musterdokument des Zi (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) zurückgreifen. Selbst wenn sich bei der routinemäßigen Überprüfung des Behandlungsplans keine Änderungen ergeben, sollte in der Dokumentation zum DMP beim Punkt „schriftlicher Selbstmanagementplan“ die Angabe „ja“ gewählt werden.