Angestellter Psychotherapeut
Psychotherapeuten können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu genehmigen. Im Vorfeld ist zu klären, ob der Planungsbereich in der jeweiligen Fachgruppe mit Zulassungsbeschränkungen belegt ist. Im geöffneten Planungsbereich findet die Anstellung entsprechend dem Anstellungsumfang in der Bedarfsplanung und in der Honorarverteilung Berücksichtigung. Bei einer Anstellung im gesperrten Planungsbereich ist die Beschäftigung eines angestellten Psychotherapeuten nur im Rahmen des Jobsharing mit einer Leistungsbegrenzung möglich.
Für die Genehmigung einer Anstellung ist seit 20. Juli 2021 eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die entsprechende Bescheinigung finden Sie hier.
Kompaktinformation
Formulare
- pdfAntrag Beschäftigung angestellter Psychotherapeut93 KB
- pdfAntrag Beschäftigung angestellter Arzt - Sonderbedarf126 KB
- pdfAntrag Beschäftigung angestellter Arzt im MVZ103 KB
- pdfAntrag Änderung Beschäftigungsumfang angestellter Arzt53 KB
- pdfAntrag Umwandlung einer Anstellung63 KB
- pdfAntrag Verzicht auf Nachbesetzung einer Anstellung67 KB