Angestellter Arzt
Ärzte können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu genehmigen. Im Vorfeld ist zu klären, ob der Planungsbereich in der jeweiligen Fachgruppe mit Zulassungsbeschränkungen belegt ist. Im geöffneten Planungsbereich findet die Anstellung entsprechend dem Anstellungsumfang in der Bedarfsplanung und in der Honorarverteilung Berücksichtigung. Bei einer Anstellung im gesperrten Planungsbereich ist die Beschäftigung eines angestellten Arztes nur im Rahmen des Jobsharing mit einer Leistungsbegrenzung möglich.
Für die Genehmigung einer Anstellung ist seit 20. Juli 2021 eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die entsprechende Bescheinigung finden Sie hier.
Kompaktinformation
Formulare
- pdf Antrag Beschäftigung angestellter Arzt284 KB
- pdfAntrag Beschäftigung angestellter Arzt - Sonderbedarf308 KB
- pdfAntrag Beschäftigung angestellter Arzt im MVZ270 KB
- pdfAntrag Beschäftigung angestellter Arzt im MVZ mit Sonderbedarf306 KB
- pdfAntrag Änderung Beschäftigungsumfang angestellter Arzt126 KB
- pdfAntrag Umwandlung einer Anstellung81 KB
- pdfAntrag Verzicht auf Nachbesetzung einer Anstellung97 KB
Hinweis zum Führungszeugnis (Belegart OE)
Zur Zulassung oder Anstellungsgenehmigung benötigen Sie ein behördliches Führungszeugnis (Belegarzt OE). Bei der Antragstellung fordern einige Meldebehörden die Vorlage einer Bescheinigung der Behörde über die Gründe für die Anforderung des Führungszeugnisses. Die Bescheinigung können Sie sich hier zum Ausdruck herunterladen.
WICHTIG!: Bevor Sie das Dokument ausdrucken, füllen Sie, bitte, die vorgesehenen Formularfelder mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und Ihrer Anschrift aus, da die Behörde nur Bescheinigungen mit dem konkreten Bezug auf Ihre Person akzeptiert.