kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Angestellter Arzt

Ärzte können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu genehmigen. Im Vorfeld ist zu klären, ob der Planungsbereich in der jeweiligen Fachgruppe mit Zulassungsbeschränkungen belegt ist. Im geöffneten Planungsbereich findet die Anstellung entsprechend dem Anstellungsumfang in der Bedarfsplanung und in der Honorarverteilung Berücksichtigung. Bei einer Anstellung im gesperrten Planungsbereich ist die Beschäftigung eines angestellten Arztes nur im Rahmen des Jobsharing mit einer Leistungsbegrenzung möglich.

 

Für die Genehmigung einer Anstellung ist seit 20. Juli 2021 eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die entsprechende Bescheinigung finden Sie hier.