Abholung von datenschutzrelevantem Material
Anmeldung
- Klicken Sie im Mitgliederportal KVTOP auf den Menüpunkt "Formulare"
- oder direkt: https://wwws.kvt.de/
Sie benötigen einen KV-SafeNet- oder Telematikinfrastruktur-Anschluss, um diese Seite zu erreichen!
Vorgehen
- Betriebsstätte auswählen, Ansprechpartner, Praxis und Kontakt-Tel.-Nr. eintragen
- Anzahl der Dokumentenkisten bzw. digitaler Datenträger angeben
- auf "Auftrag generieren" klicken
Der Nutzer sieht nun im oberen Teil der Seite seine abgegebenen Aufträge des letzten Jahres.
Hier sieht der Arzt auch später seinen Abholtermin.
Es wird keine Bestätigungs-E-Mail versendet.
Der verantwortliche Mitarbeiter wird sich rechtzeitig vor Abholung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir empfehlen den Abschluß eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO
Warum benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Aus Sicht des Datenschutzes sind Sie für die ordnungsgemäße Vernichtung der personenbezogenen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen verantwortlich. Möchten Sie sich hierfür eines Dienstleisters bedienen, verlangt Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages zwischen Ihnen und dem Dienstleister, hier der KVT.
Was regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag?
Der Auftragsverarbeitungsvertrag legt fest, welche Art von Daten zu welchen Zwecken durch den Auftragnehmer (KVT) verarbeitet werden. Zudem benennt er die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Wie wird der Vertrag geschlossen?
Bei Ihrem nächsten Auftrag zur Abholung und Vernichtung Ihrer personenbezogenen Patientendaten drucken Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag aus und ergänzen Ihre Daten auf der ersten Seite. Nachdem Sie den Vertrag unterzeichnet haben, senden Sie ihn bitte an :
Datenschutzbeauftragter der KV Thüringen
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Wie erhalten Sie ihr Exemplar des Vertrages?
Sollten Sie ein Exemplar des Auftragsverarbeitungsvertrages für ihre Unterlagen wünschen, teilen Sie uns dies bitte kurz mit oder senden Sie uns den Vertrag einfach in zweifacher Ausführung zu.
Der Vertrag muss für jede Betriebsstätte einmalig abgeschlossen werden.