Ihr Mitgliederportal
Für unsere Ärzte und Psychotherapeuten bieten wir mit dem KVTOP Mitgliederportal einen eleganten und schnellen Weg zur KVT an. Sie können im Portal nicht nur ihre Abrechnung abgeben, sondern auch abrechnungsrelevante Dokumente herunterladen, bestimmte Aufträge per Onlineformular an die KVT schicken und das Portal als Sprungbrett zu weiteren Inhalten im KV-Safenet nutzen.
Das Mitgliederportal KVTOP hat für Sie rund um die Uhr geöffnet.
Häufig gestellte Fragen
Warum kann ich das Mitgliederportal nicht erreichen?
Wir möchten Ihnen den Service unseres Mitgliederportals störungsfrei und ohne Beeinträchtigungen zur Verfügung stellen. Doch kann es in seltenen Fällen zu kurzzeitigen Störungen oder Ausfällen kommen, wenn zum Beispiel Updates eingespielt werden müssen.
In den meisten Fällen ist die Nichterreichbarkeit mit einer Störung des Anschlusses der Telematikinfrastruktur/KV-SafeNet in der Praxis zu erklären. Um zu testen, ob Ihr Anschluss korrekt funktioniert öffnen Sie die Seite https://portal.kv-safenet.de.
Diese Seite der KBV ist nur über einen Anschluss der Telematikinfrastruktur/KV-Safenet erreichbar. Können Sie diese Seite nicht erreichen, so liegt eine Störung Ihres Anschlusses vor. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren IT-Praxisbetreuer.
Ich kann mich nicht einloggen, was kann ich tun?
Von der KVT erhalten Sie ein einziges Login (Benutzername und Passwort) für alle Dienste, wie z. B. Mitgliederportal, Notdienstportal, etc. Überprüfen Sie ihre Eingabe, achten Sie auf Groß- und Kleinschreibung. Haben Sie ggf. ein neues Passwort oder ein neues Login beantragt, dann werden Ihre vorherigen Zugangsdaten nicht mehr funktionieren. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, so können Sie mit diesem Formular neue Zugangsdaten beantragen.
Kann ich meine Abrechnung vorfristig abgeben?
Sie können über das Mitgliederportal jederzeit Ihre Abrechnung abgeben. Wenn Sie Ihre Abrechnung vorfristig abgeben, so kann es zu Fehlermeldungen des Prüfmoduls kommen. Diese können Sie vorerst ignorieren.
Kann ich meine Abrechnung verspätet abgeben?
Eine Verlängerung der Abgabefrist muss durch die KV Thüringen genehmigt werden und kann nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Ordnungsvorschriften in § 14 Abs. 5 der Abrechnungsrichtlinien der KV Thüringen.
Zu einer kompletten Quartalsabrechnung gehören auch die Abrechnungs-Sammelerklärung sowie die Fallzusammenstellung/Fallstatistik. Bitte beachten Sie, dass auch die Papierunterlagen zeitnah zu uns geschickt werden. Bitte achten Sie außerdem darauf, die Abrechnungs-Sammelerklärung zu unterschreiben und mit Ihrem Vertragsarztstempel abzustempeln.
Ihre Ansprechpartnerin bei Verlängerung der Abgabefrist: Ulrike Carl, 03643 559-471