Konnektorentausch nach fünf Jahren bzw. Laufzeitverlängerung
Die Kommunikation der TI Geräte (Konnektor, Kartenterminals) Ihrer Praxis basiert auf einem in jedem Gerät verbauten Sicherheitszertifikat. In Ihrem Konnektor sind entsprechende Sicherheitszertifikate auf der sog. gSMC-K Karte fest verbaut. Die dort hinterlegten RSA Zertifikate laufen spätestens zum 31.12.2025 ab bzw. dürfen nicht weiter verwendet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Jahr 2016 verfügt, dass die RSA-Verschlüsselung nur bis Ende des Jahres 2023 genutzt werden darf. Infolge der Orientierung am europäischen SOG-IS Katalog wurde die Nutzungserlaubnis für die Verschlüsselung auf Ende 2025 verlängert.
Prüfen Sie das Ablaufdatum der Konnektor-Zertifikate über die Konnektor-Managementoberfläche oder im Praxisverwaltungssystem. GGf. befragen Sie Ihren Dienstleister vor Ort oder kontaktieren Sie Ihre IT-Dienstleister.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, je nach Modell des Konnektors, Ablaufdatum der Zertifikate und Angebote des Anbieters:
- Einstellen der ECC Verschlüsselung bei entsprechend vorhanden Zertifikaten und ggf. einer Laufzeitverlängerung
- Umstieg auf ein TIaaS (TI-as-a-Service) Produkt, die KVT hat dazu eine kleine Infoseite zusammengestellt
- Austausch des Konnektors in der Praxis durch ein neues Gerät
Risiko für die Praxis
Es besteht akuter Handlungsbedarf und ein hohes Risiko der Störung der Praxisabläufe, wenn der Konnektor nicht ausgetauscht wird. Wenn die Zertifikate Ihres Konnektors bzw. der Kartenterminals abgelaufen sind, ist eine Verbindung zur Telematikinfratstruktur nicht mehr möglich.
Konsequenzen abgelaufener Zertifikate der Geräte:
- Keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur.
- Wenn kein zusätzlicher Safenet-Router vorhanden ist, ist auch keine Verbindung zum KV-Safenet mehr möglich (Abrechnungsabgabe).
- Es können keine eGK (+ VSDM) über die stationären Kartenterminals mehr eingelesen werden.
- Es kann keine KIM-Nachricht mehr versandt werden (z. B. eArztbrief).
- Es können keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) mehr zur Kasse übertragen werden.
- Es können keine eRezepte mehr ausgestellt werden.
Finanzierung/Pauschalen
Die Ansprüche zur Konnektortauschpauschale gehen ab dem 01.07.2023 in der monatlichen TI-Pauschale auf und werden Quartalsweise nach den Festlegungen des BMG gezahlt.
Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch und richtet sich nach den für Ihre Praxis abgegeben Eigenerklärungen im Mitgliederportal KVTOP. Das Einreichen eines Antrages oder einer Rechnung ist nicht notwendig.