kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Konnektorentausch nach fünf Jahren

Die Ansprüche zur Konnektortauschpauschale gehen ab dem 01.07.2023 in der monatlichen TI-Pauschale auf und werden Quartalsweise nach den Festlegungen des BMG gezahlt.

Für Praxen, die noch im Jahr 2022 von einem Ablauf des Konnektors bzw. der gSMC-K betroffen sind, ist nach aktuellem Stand (10. August 2022) der Konnektorentausch die einzige Möglichkeit, um die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sicherzustellen. Dies betrifft im Jahr 2022 ausschließlich Kunden mit einem CGM-Konnektor (KoCoBox).

Die Kommunikation der TI Geräte (Konnektor, Kartenterminals) Ihrer Praxis basiert auf einem in jedem Gerät verbauten Sicherheitszertifikat. Sicherheitszertifikate haben üblicherweise einen Gültigkeitszeitraum, in diesem Fall fünf Jahre. Die Gesellschafterversammlung der gematik beschloss am 28.02.2022, dass aus "Sicherheitsgründen" für die betroffenen Konnektoren nur ein kompletter Konnektortausch die Planungssicherheit gewährleisten kann.

Für dieses Vorgehen wurde nach Beschluss des Bundesschiedsamtes eine neue Anlage 12 in die TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 des BMV-Ä) aufgenommen.
Die Anlage beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Konnektorpauschale von 2.300 EUR
    • Austausch des Konnektors, inklusive Entsorgung Altgerät
    • Austausch der Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) in einem stationären Kartenterminal
    • Installation des Praxisausweises (SMC-B-Smartcard)
  • gSMC-KT-Tauschpauschale 1 in Höhe von 100 EUR
    • Diese Pauschale kann geltend gemacht werden, wenn mit dem Austausch des Konnektors die
      Sicherheitsmodulkarten weiterer Kartenterminals aktualisiert werden müssen, weil sie innerhalb der
      nächsten sechs Monate ablaufen.
  • gSMC-KT-Tauschpauschale 2 in Höhe von 100 EUR
    • Ist ein Austausch der Sicherheitsmodulkarte erst zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig vom
      Konnektortausch erforderlich, weil das Kartenterminal noch relativ neu ist, werden ebenfalls 100 Euro gezahlt.

Risiko für die Praxis

Es besteht akuter Handlungsbedarf und ein hohes Risiko der Störung der Praxisabläufe, wenn der Konnektor nicht ausgetauscht wird. Wenn die Zertifikate Ihres Konnektors bzw. der Kartenterminals abgelaufen sind, ist eine Verbindung zur Telematikinfratstruktur nicht mehr möglich.

Konsequenzen abgelaufener Zertifikate der Geräte:

  • Keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur.
  • Wenn kein zusätzlicher Safenet-Router vorhanden ist, ist auch keine Verbindung zum KV-Safenet mehr möglich (Abrechnungsabgabe).
  • Es können keine eGK (+ VSDM) über die stationären Kartenterminals mehr eingelesen werden.
  • Es kann keine KIM-Nachricht mehr versandt werden (z. B. eArztbrief).
  • Es können keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) mehr zur Kasse übertragen werden.
  • Es können keine eRezepte mehr ausgestellt werden.

Empfehlung

Die Refinanzierung des Konnektorentausches/Kartentausches ist nahezu vollumfänglich. Der Marktführer hat seine veranschlagten Preise nach einer Festlegung der Kostenerstattungspauschale durch das Bundesschiedsamt rückwirkend angepasst. Die KBV versucht weiterhin für die veranschlagten Hersteller-Preise eine vollumfängliche Finanzierung auszuhandeln.
Wenn Sie von Ihrem Hersteller angeschrieben und zum Konnektoraustausch aufgrund ablaufender Zertifikate aufgefordert werden, sollten Sie dieses Angebot frühzeitig wahrnehmen. Ein längeres Warten erbringt hier keine Vorteile sondern erhöht das Risiko, Lieferschwierigkeiten ausgesetzt zu sein.

Finanzierung/Pauschalen

Die Ansprüche zur Konnektortauschpauschale gehen ab dem 01.07.2023 in der monatlichen TI-Pauschale auf und werden Quartalsweise nach den Festlegungen des BMG gezahlt.

Der Austausch des Konnektors bzw. der gSMC-K wird vorläufig in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Erstausstattung finanziert. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch. Das Einreichen eines Antrages oder einer Rechnung ist nicht notwendig.