Zweitmeinungsverfahren Kniegelenkersatz ab 12.01.2021
Hier erfahren Sie die neuesten EBM-Änderungen mit ausführlichen Erläuterungen bzw. wichtigen Abrechnungshinweisen:
EBM-Änderungen zum 01.10.2020 und 15.11.2020 - ACHTUNG! Teil 1, Teil 2 und Teil 3
EBM-Änderungen zum 01.07.2020
Änderung der GOP 32816 (Corona-PCR-Test) zum 01.07.2020
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der Ärzteseite eine Abwertung sowie weitere Anpassungen der GOP 32816 zum 1. Juli 2020 beschlossen:
Änderung der Bewertung von 59,00 auf 39,40 Euro,
Begrenzung der Berechnungsfähigkeit auf höchstens fünfmal im Behandlungsfall,
Klarstellung und Abgrenzung von den sogenannten Massen- oder Reihentests nach der aktuellen Bundesverordnung: Die Untersuchung nach der Gebührenordnungsposition 32816 ist nur bei Patienten mit einer akuten Covid-19 assoziierten Symptomatik und / oder bei klinischen und radiologischen Hinweisen auf eine virale Pneumonie unter Angabe einer medizinischen Begründung berechnungsfähig.
Corona-Warn-App - Bewertungsausschuss beschließt zum 15.06.2020 neue Leistungen im EBM
- Für das Gespräch im Zusammenhang mit einer möglichen Testung und/oder dem Abstrich durch niedergelassene Ärzte: neue GOP 02402 mit 91 Punkten (+ GOP 32006 nicht vergessen anzugeben)
- Kodierung nach ICD U99.0 + Z11
- Keine Abrechnung der GOP 88240
- Ausstellen eines neuen Musters 10C: Bis zu dessen Verfügbarkeit wird weiterhin Muster 10 verwendet und mit dem Hinweis "Corona-Warn-App" oder GOP "32811" versehen. Die Übermittlung der Probe erfolgt mit diesem Überweisungsschein.
- Annahme der Laborüberweisung, Erbringung des PCR-Tests und Abrechnung der neuen GOP 32811 (Leistungsinhalt analog bisheriger GOP 32816, Bewertung 39,40 €) durch den Laborarzt + GOP 40101 für Versand- und Untersuchungsmaterial
- Die KV Thüringen setzt dann die neue GOP 12221 mit 14 Punkten (statt GOP 12220) zur GOP 32811 hinzu.
Die Details zu den Gebührenordnungspositionen entnehmen Sie bitte dem Beschlusstext.
EBM-Änderungen Versandkosten im Kapitel 40 EBM zum 01.07.2020
EBM-Änderungen Psychotherapie zum 01.04.2020
EBM-Reform zum 01.04.2020 beschlossen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im Erweiterten Bewertungsausschuss auf eine EBM-Reform geeinigt. Der EBM wird an einigen Stellen zum 01.04.2020 angepasst. Die KBV hat dazu eine extra Seite auf deren Internetseiten veröffentlicht: https://www.kbv.de/html/weiterentwicklung-ebm.php (Hinweis: diese Seite wird regelmäßig durch die KBV aktualisiert.
EBM-Änderungen zum 01.01.2020
Kein Gutachterverfahren mehr für Gruppentherapien
Seit 23.11.2019 findet für Gruppentherapien nach der Psychotherapie – Richtlinie kein Gutachterverfahren mehr statt. Durch eine Änderung des § 92 Absatz 6a des SGB V tritt mit Verkündung des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes im Bundesgesetzblatt die Regelung in Kraft.
Eine Anpassung der Psychotherapie – Richtlinie und der Psychotherapie – Vereinbarung steht noch aus, jedoch haben die bestehenden Rahmenbedingungen zum Antragsverfahren von Gruppentherapie weiterhin Bestand.
Kombinationsbehandlungen aus Einzel- und Gruppentherapie sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Der Umgang mit diesen Behandlungen wird Gegenstand der Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses werden.