…e Verträge nach § 115 SGB V
Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes
Gegenseitige Unterrichtung über die Behandlung der Patienten...
Durchführung einer vor- und…
…ag
Dreiseitiger Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen…
…€ 12,00 € 15,20 € 18,00 € 21,00 € 24,00 € 27,00 € 30,00 € 33,00 € Wegepauschalen im Rahmen des organisierten Notdienstes werden bei der Abrechnung durch die KVT mit dem Großbuchstaben „N“ gesondert gekennzeichnet.…
…€ 12,00 € 15,20 € 18,00 € 21,00 € 24,00 € 27,00 € 30,00 € 33,00 € Wegepauschalen im Rahmen des organisierten Notdienstes werden bei der Abrechnung durch die KVT mit dem Großbuchstaben „N“ gesondert gekennzeichnet.…
… - 1. Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) - 2. Förderung des organisierten Notdienstes Anlagen Anlage 1 Berechnung des kassenspezifischen Aufsatzwertes sowie der morbiditätsbedingten…
… Pflegeeinrichtungen sollen insbesondere o die unnötige Inanspruchnahme von Leistungen des ärztlichen Notdienstes und des Rettungsdienstes vermieden, o vermeidbare Krankenhausaufenthalte einschließlich…
… 2016 Anlage 1c Ermittlung des jeweiligen kassenspezifischen Anteils an der Anschubfinanzierung Notdienst je Quartal 2016 Anlage 1d Ermittlung des zu bereinigenden Behandlungsbedarfs für Leistungen der…
… regionale Sondervereinbarungen Anlage 4 Sachkostenformular Anlage 5 Ergänzende Regelungen zum Notdienst Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V Seite 2 von 51 sowie zur Transparenz des Vereinbarung…
… regionale Sondervereinbarungen Anlage 4 Sachkostenformular Anlage 5 Ergänzende Regelungen zum Notdienst Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V Seite 2 von 53 sowie zur Transparenz des Lesefassung…
…€ 12,00 € 15,20 € 18,00 € 21,00 € 24,00 € 27,00 € 30,00 € 33,00 € Wegepauschalen im Rahmen des organisierten Notdienstes werden bei der Abrechnung durch die KVT mit dem Großbuchstaben „N“ gesondert gekennzeichnet.…