… (MGV) 4 §4 Vergütung und Steuerung von Leistungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (organisierter Notdienst) sowie von Notfallbehandlung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte,…
… (MGV) 4 §4 Vergütung und Steuerung von Leistungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (organisierter Notdienst) sowie von Notfallbehandlung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte,…
… (MGV) 4 §4 Vergütung und Steuerung von Leistungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (organisierter Notdienst) sowie von Notfallbehandlung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte,…
… (MGV) 4 §4 Vergütung und Steuerung von Leistungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (organisierter Notdienst) sowie von Notfallbehandlung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte,…
… (MGV) 4 §4 Vergütung und Steuerung von Leistungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (organisierter Notdienst) sowie von Notfallbehandlung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte,…
… jedoch auch, Patienten mit dringlichen und nicht dringlichen Beschwerden ausschließlich an die Notdienstpraxen abzugeben. Ambulante Ärzte bleiben während der Sprechzeiten außen vor.…
… möglichst vor oder nach dem Protesttag zu klären. Die Notversorgung ist am Protesttag durch Notdienstapotheken gewährleistet. Die entsprechenden Apotheken können den Tageszeitungen und der Webseite…
… der Bevölkerung bleibt an diesem Tag bis 12 Uhr gesichert, jedoch voraussichtlich nur über die Notdienstschalter der jeweiligen Apotheke. Zusätzlich ist es möglich, dass Apotheken nach 12 Uhr geschlossen…
… der Krankenhäuser, Patienten mit dringlichen und nicht dringlichen Beschwerden ausschließlich an die Notdienstpraxen abzugeben. Eine Weiterleitung an die ambulanten Praxen in der Regelversorgung ist dadurch…