kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Bezeichnung der Betriebsstätte im Betriebsstättendatensatz ”besa” der Abrechnungsdatei

In vielen Abrechnungsdateien sind die Betriebsstättenbezeichnungen nicht zielführend bzw. aussagekräftig. Diese Daten werden jedoch von der KVT produktiv bei allen Ausdrucken, die sich auf die Abrechnungsdatei beziehen, verwendet (z. B. bei der Vorab-Information und dem Systematikbrief als Bestandteil des Honorarbescheides).

Wichtig: Dieses Feld wird auch für die korrekte Zuordnung, z. B. bei fehlerhafter BSNR oder bei der Kontrolle der eingereichten Abrechnungen benötigt.

Unter der Feldkennung 0203 "(N)BSNR-Bezeichnung" in der Satzart "besa" erwarten wir als KVT bei

  • Einzelpraxen: den vollständigen Namen (Titel, Vorname und Nachname)
  • Berufsausübungsgemeinschaften: „BAG Dr. Mustermann/Dr. Musterfrau“ oder nur „Dr. Mustermann/Dr. Musterfrau“
  • Medizinischen Versorgungszentren (MVZ): den Namen des MVZ
  • sonstigen Einrichtungen: den Namen der Einrichtungen.

    Bei Praxen mit mehreren Standorten kann die Standort-Angabe im Namen mit erwähnt werden. Eine weitere Bitte wäre, dass die Telefon- und Telefax-Nummer korrekt und mit Vorwahl eingetragen wird. Andere Eintragungen wie: "Einzelpraxis", "Praxis", "Radiologie", "Kinderarzt" oder "939900098“ machen keinen Sinn.