kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Techniker Krankenkasse - J2

Vertragspartner:
  • AG Vertragskoordinierung der KVen/KBV
  • Techniker Krankenkasse
  • bvkj-Service GmbH
Gültigkeit:ab 01.01.2025
Gesetzliche Grundlage:§ 140a SGB V
Vertragsinhalt:Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin
Hinweis:

die Gesundheitscheckhefte für die J2 erhalten Sie ausschließlich über die bvkj-Service GmbH 

Bitte beachten Sie die neuen Teilnahmeerklärungen für Versicherte, die ab sofort zu verwenden sind.

Siehe auch Internetseite der KBV

Informationen zur Teilnahme finden Sie hier