Hausarztzentrierte Versorgung - KNAPPSCHAFT
Vertragspartner: |
|
Gesetzliche Grundlage: | § 73b SGB V |
Gültigkeit: | ab 01.10.2008 bzw. in der Fassung der Fortführungsvereinbarung gültig ab 01.01.2012, inkl. 8 Nachträgen |
Vertragsinhalt: | Hausarztzentrierte Versorgung |
Hinweis: | Informationen zum Einschreibeverfahren oder Medikationscheck/Ablaufschema erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage der KBV ... |