kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

eine Ebene zurück

Zuzahlungen für verordnete Leistungen

Zu Leistungen der GKV im Rahmen der medizinischen Versorgung (z. B. für Arzneimittel, Heilmittel, stationäre Aufenthalte, Leistungen der häuslichen Krankenpflege) haben Versicherte eine angemessene Zuzahlung bis zu einer Belastungsgrenze zu leisten.

Kompaktinformation