Der Einheitliche Bewertungsmaßstab bestimmt den Inhalt der berechnungsfähigen Leistungen. Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen setzen bei der Berechnung besondere Qualitätsanforderungen voraus, wie zum Beispiel Fachkundenachweise, apparative Anforderungen oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V. Voraussetzung für die Erbringung und Abrechnung ist der Nachweis der Erfüllung der entsprechenden Qualitätsanforderungen gegenüber der KV Thüringen. Die KV Thüringen prüft die Voraussetzungen zur Leistungserbringung. Es erfolgt keine Genehmigungserteilung, die Qualifikation sowie die besondere Genehmigung zur Abrechnung werden lediglich im System der KV Thüringen eingetragen. Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der derzeit zugangsbeschränkten Leistungen und die zugehörigen Ansprechpartnerinnen.