kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Verlegung Praxissitz

Die Verlegung einer Praxis ist genehmigungspflichtig und unterliegt der Prüfung durch den Zulassungsausschuss. Die Verlegung kann nur genehmigt werden, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung nicht entgegenstehen.