Unfallversicherungsträger (UV-GOÄ)
Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnungen ärztlicher Leistungen, Vertragsdatum: 01.07.2013 (Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin, dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV), Kassel und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
Ergänzende Informationen zur Vergütung der Leistungen für Unfallversicherungsträger erhalten Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Clearingstelle für Streitfragen
Bei Problemen mit Unfallversicherungsträgern können sich Ärzte und Psychotherapeuten direkt an eine bundesweite Clearingstelle der KBV wenden. Diese unterstützt bei Streitigkeiten zu Abrechnungsfragen oder bei der Auslegung des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger.
So funktioniert die Clearingstelle
Bei Streitigkeiten übersenden Ärzte und Psychotherapeuten ihre Anträge schriftlich mit einer ausführlichen Darstellung des Problems und unter Beifügung der anonymisierten entscheidungserheblichen Unterlagen (z. B. Berichte, Rechnungen, bisheriger Schriftwechsel) möglichst auf elektronischem Weg. Unvollständige Anträge können nicht in der Clearingstelle verhandelt werden.
Clearingstelle-Unfallversicherung @kbv.de
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Clearingstelle auf Bundesebene
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin