kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

zurück zur Übersicht

Gültigkeit von Überweisungsscheinen

  • Überweisungsscheine sind im Ausstellungsquartal oder im darauf folgenden Quartal gültig.
  • Die Terminvergabe ist nicht abzulehnen, wenn der Überweisungsschein im Vorquartal ausgestellt wurde. Die Vorlage einer gültigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist hierzu auch erforderlich.
  • Die Regelung zu Überweisungsscheinen ist explizit im Bundesmantelvertrag-Ärzte in den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung verankert.

Wichtig! Ein Überweisungsschein kann nur für ein Abrechnungsquartal verwendet werden. Insbesondere bei Ärzten, die nur auf Überweisung tätig werden dürfen, ist bei Behandlung über das Quartalsende hinaus ein weiterer Überweisungsschein notwendig.