Stereotaktische Radiochirurgie (SRS)
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen!
Anträge - bitte schicken Sie diese eingescannt immer im PDF-Format
Rechtgrundlagen
- Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie)
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung)
- Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
- Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)