Stereotaktische Radiochirurgie (SRS)
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Anträge - bitte schicken Sie diese eingescannt immer im PDF-Format
Rechtgrundlagen
- Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie)
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung)
- Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
- Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)