Sprechstundenbedarf
Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nur solche Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Beteiligten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewandt werden oder bei Notfällen für mehr als einen Berechtigten zur Verfügung stehen müssen. Maßgebend für die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung für den Freistaat Thüringen.
Kompaktinformation
Aktuelles aus dem Rundschreiben
Sprechstundenbedarfsvereinbarung inkl. Nachträge
- pdfLesefassung: Sprechstundenbedarfsvereinbarung ab 01.01.2015 (inkl. 1. bis 4. Nachtrag)150 KB
- pdfSprechstundenbedarfsvereinbarung für den Freistaat Thüringen gültig ab 01.01.2015125 KB
- pdf1. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung gültig ab 01.07.201676 KB
- pdf2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung gültig ab 01.01.201770 KB
- pdf3. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung gültig ab 01.07.201889 KB
- pdf4. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung gültig ab 28.09.2021270 KB