kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Sprechstundenbedarf

Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nur solche Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Beteiligten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewandt werden oder bei Notfällen für mehr als einen Berechtigten zur Verfügung stehen müssen. Maßgebend für die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung für den Freistaat Thüringen.

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