Schmerztherapie
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Schmerztherapie zur Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Fortbildungspunkte:
Ab sofort erfolgt nicht nur die Übertragung des aktuellen Punktestandes des Fortbildungspunktekontos zwischen Landesärztekammer Thüringen (LÄK Thüringen) und KVT automatisch, sondern auch die Übertragung der Fortbildungspunkte für spezifische genehmigungspflichtige Leistungen.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Fortbildungsnachweise nicht mehr bei der KVT einreichen müssen, sondern ausschließlich bei der LÄK Thüringen. Die Mitarbeitenden der Abteilung Qualitätssicherung der KVT prüfen anhand des automatischen Datenaustausches, ob die Fortbildungsverpflichtungen eingehalten werden. Hierfür ist es notwendig, dass Sie alle Fortbildungsnachweise bei der LÄK Thüringen einreichen. Davon ausgenommen sind Fortbildungsnachweise Ihres Praxispersonals für bestimmte genehmigungspflichtige Leistungen.