Sachlich-rechnerische Richtigstellung
Serviceleistung:
Sie erhalten eine zeitnahe Vorab-Information über die durch die KV Thüringen im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung durchgeführten Korrekturen und haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens schriftlich Korrekturwünsche einzureichen. Diese werden in die laufende Abrechnung unter Beachtung der entsprechenden Regelungen eingearbeitet.