Rhythmusimplantat-Kontrolle
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Rhythmusimplantat-Kontrolle im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Antrag - bitte schicken Sie diesen eingescannt immer im PDF-Format
Informationen der KBV
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten (Qualitätssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle) - Anlage 3 BMV-Ä
- Vereinbarung über telemedizinische Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung im Zusammenhang mit § 87 Abs. 2a Satz 7 SGB V - Anlage 31 BMV-Ä