kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

zurück zur Übersicht

Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern

Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen über die Einzelheiten der vereinbarten Verträge zwischen den Kassen und Arzneimittelherstellern informieren.

Leider stehen uns die entsprechenden Verträge nicht zur Verfügung. Eine ständig aktualisierte Liste sämtlicher Rabattverträge können wir daher nicht veröffentlichen. Verschiedene Institutionen suchen bereits Lösungen für dieses Problem. So versucht z. B. das „DeutscheArztPortal“ als zentrale Informationsstelle für Rabattverträge nach § 130a SGB V, die bekannten Daten zu koordinieren. Das „DeutscheArztPortal“ finden Sie hier.

Hier werden wohl aktuelle Informationen der einzelnen Kassen sowie eine Liste der rabattierten Arzneimittel zur Verfügung gestellt. Allerdings können wir keine Gewähr hinsichtlich der Richtigkeit der dort eingestellten Daten übernehmen.

Ebenfalls erhalten Sie Informationen zu Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V in Ihrer zertifizierten Praxissoftware (Zertifikat gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gefordert).