Praxisnetze
Nach dem Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) sollen Zusammenschlüsse von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen in der wohnortnahem ambulanten Versorgung gefördert werden. Die KBV sollte gemäß § 87b Abs. 4 SGB V eine Rahmenvorgabe zur Anerkennung von Praxisnetzen erstellen. Diese Rahmenvorgabe ist zum 01.Mai 2013 in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage hat die KV Thüringen ihre Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen erstellt.
Eine Anerkennung kann erfolgen, wenn die Strukturvorgaben, Versorgungsziele und Kriterien aus der Richtlinie der KV Thüringen erfüllt sind. Die Qualität, Effizienz und Effektivität der vertragsärztlichen Versorgung soll durch die Zusammenschlüsse gesteigert werden.
Meldestelle Praxisnetze:
Telefon: 03643 559-710
Fax: 03643 559-791
Mail: qs@kvt.de.