Praxisgemeinschaft
Ziel einer Praxisgemeinschaft ist es, gemeinsam Räume, Einrichtungen und Geräte zu nutzen sowie gemeinsam nichtärztliches Personal anzustellen. Jeder Partner hat seinen eigenen Patientenstamm und rechnet die erbrachten Leistungen selbständig ab. Eine Praxisgemeinschaft ist nicht genehmigungspflichtig und nur bei der Kassenärztlichen Vereinigung anzuzeigen.