Praxisassistent
Um die Zeit nach dem Abschluss der Weiterbildung bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses zu überbrücken, kann ein Antrag zur Beschäftigung eines Praxisassistenten gestellt werden.
Antragsformulare
Rechtsgrundlage
» § 32 Abs. 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)