Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT)
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der photodynamischen Therapie am Augenhintergrund im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Antrag - bitte schicken Sie diesen eingescannt immer im PDF-Format
Informationen der KBV
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund (Qualitätssicherungsvereinbarung PDT)
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung), Anlage I, Nrn. 8,11
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren)