Medizinisches Versorgungszentrum - MVZ
Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte tätig sind. Gegründet werden MVZ von zugelassenen Vertragsärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, oder von gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder von Kommunen. Die Gründung ist in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einer öffentlich rechtlichen Rechtsform möglich.
Einen Leitfaden zur Gründung eines MVZ können Sie über die Praxisberater der KV Thüringen erhalten.
Kompaktinformation
Formulare
Die Anstellung von Ärzten/Psychotherapeuten bedarf einer gesonderten Genehmigung. Hier ist zusätzlich ein Antragsformular (Antrag Beschäftigung angestellter Arzt im MVZ) auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.
Ärztlicher Leiter im MVZ
MVZ sind gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V ärztlich geleitete Einrichtungen. Jeder ärztliche Leiter muss gemäß § 95 Abs. 1 Satz 3 SGB V selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt im MVZ tätig sein. Zur Anzeige des ärztlicher Leiters können Sie nachfolgendes Formular nutzen. Häufige Fragen zum Thema können Sie den FAQ entnehmen.