Medizinische Vorsorge
Medizinische Vorsorge soll helfen, das Entstehen, Fortschreiten oder Wiederauftreten einer Erkrankung zu verhindern. Sie ist speziell für Mütter und Väter in Erziehungsverantwortung gedacht. Anders als bei einer Reha-Maßnahme liegen bei einer Vorsorgeleistung noch keine längerfristigen Aktivitätsbeeinträchtigungen vor (> 6 Monate). Die stationäre Vorsorgeleistung umfasst eine ganzheitliche Therapie unter Einbeziehung psychologischer, psychosozialer und gesundheitsfördernder Hilfen.
Formulare für die Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter (Muster 64, 65)
Aufgrund aktueller Rückmeldungen möchten wir Sie noch einmal auf die veränderte Vorgehensweise bei der
Verordnung von medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter (Mutter-Kind-Kuren) seit dem 1. Oktober 2018
hinweisen.
Hierfür wurden die einheitlichen Verordnungsformulare Muster 64 (Verordnung medizinische Vorsorge für Mütter
oder Väter) und Muster 65 (Ärztliches Attest Kind) eingeführt.
Diese Formulare können per Praxisverwaltungssoftware oder per Blankoformularbedruckung ausgestellt werden.
Vermehrt erhielten wir Rückfragen zum Vorgehen bei mitfahrenden Kindern. Muster 65 wird nur dann benötigt,
wenn bei einer Vorsorgeleistung oder einer Reha ein Kind mit eigener Behandlungsbedürftigkeit mitfährt.
Kommen mehrere Kinder mit, die mit behandelt werden sollen, wird für jedes Kind ein solches Attest benötigt.
Fahren Kinder ohne eigene Behandlungsbedürftigkeit mit, so werden diese nur auf Muster 64 im Abschnitt V.
„Zuweisungsempfehlung“, Punkt B aufgeführt. Dies ist zum Beispiel nötig, wenn anders die Betreuung des oder der
Kinder nicht sichergestellt werden kann oder aufgrund einer besonderen familiären Situation eine Trennung
unzumutbar ist. Die Möglichkeit der Mitaufnahme besteht in der Regel bis 12, im Einzelfall bis 14 Jahre. Für die
Mitaufnahme von Kindern mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen gelten keine
Altersgrenzen.