Medizinische Rehabilitation
Auf medizinische Rehabilitationsleistungen haben gesetzlich Versicherte Anspruch, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mildern. Ziel ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere in Familie, Arbeit und Beruf.
Kostenträger sind neben den gesetzlichen Krankenkassen vor allem die Rentenversicherung und die Unfallversicherung.
Kompaktinformation
Aktuelles aus dem Rundschreiben
- pdfNeues Formular "medizinische Rehabilitation" (Muster 61) - Stichtagsregelung zum 01.07.2022 RS 05/202260 KB
- pdfÄnderungen der Rehabilitations-Richtlinie und Muster 61 zum 01.07.2022 – RS 4/202277 KB
- pdfVordruckerläuterungen zu Muster 61 zum 01.07.2022 – RS 04/20223 MB
- pdfÄnderung im Vordruck Muster 61 zu medizinischer Rehabilitation zum 01.04.2020 – RS 02/202062 KB