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Vereinigung Thüringen

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Krankenversichertenkarte - Ausgabe durch Kostenträger außerhalb GKV

(Sonstige Kostenträger auf Bundesebene)

  • Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium des Innern („Sonstiger Kostenträger“) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung; 
    siehe Vereinbarung - KBV-Infothek/Rechtsquellen