Krankenversichertenkarte - Ausgabe durch Kostenträger außerhalb GKV
(Sonstige Kostenträger auf Bundesebene)
- Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium des Innern („Sonstiger Kostenträger“) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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