Intravitreale Medikamenteneingabe
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von intravitrealen Medikamenteneingaben im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Überprüfung der ärztlichen Dokumentation
Informationen der KBV
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabe (Qualitätssicherungsvereinbarung IVM)
- Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus – (AOP-Vertrag)
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren)