Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von intravitrealen Medikamenteneingaben im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Antrag - bitte schicken Sie diesen eingescannt immer im PDF-Format
Überprüfung der ärztlichen Dokumentation
Informationen der KBV
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabe (Qualitätssicherungsvereinbarung IVM)
- Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus – (AOP-Vertrag)
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren)