Infektionskrankheiten (meldepflichtige)
Meldung nicht vergessen
Meldungen über die in § 6 IfSG sowie in der Thüringer Infektionskrankheitenmeldeverordnung (ThürIfKrMVO) aufgeführten Infektionskrankheiten müssen innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden. Das Land Thüringen stellt hierfür ein Meldeformular zur Verfügung. Dieses hilft dabei, die Vollständigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen und zu gewährleisten und so zeitraubende Rückfragen der Gesundheitsämter zu vermeiden. Es enthält auch eine Übersicht, bei welchen Erregern die Erkrankung, der Verdacht oder ein Todesfall meldepflichtig sind.
Kompaktinformation
Infektionskrankheiten im Kindesalter - Rechtliche Aspekte
Auf Bitte der kommunalen Gesundheitsämter des Landes Thüringen veröffentlichen wir an dieser Stelle eine Information des Gesundheitsamtes des Landkreises Weimarer Land. Der Inhalt dieser Information (siehe pdf-Dokument) gilt für alle Kommunen in Thüringen. (veröffentlicht im KV-Rundschreiben 2/2018)