Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM)
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) und durchschnittliches Punktzahlvolumen IPV
Antragsverfahren auf Ausgleich von überproportionalen Honorarverlusten
Zur Vermeidung von überproportionalen Honorarverlusten kann eine Ausgleichszahlung erfolgen, sofern die Honorarminderung durch Änderungen im EBM oder der Honorarsystematik begründet ist. Ein Honorarausgleich für Abwesenheitszeiten (z.B. Krankheit oder Urlaub) ist im Rahmen dieser Regelung nicht möglich.
Der Antrag auf Ausgleich von überproportionalen Honoarverlusten (sog. Härtefallregelung) ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Honorarbescheides schriftlich per FAX oder Brief zu stellen.