Hausarztzentrierte Versorgung - AOK PLUS
HZV-Vertrag mit der AOK PLUS – Beendigung der S3C-Schnittstelle zum 31.12.2025
Die AOK PLUS hat darüber informiert, dass der Betrieb der S3C-Schnittstelle zum 31.12.2025 eingestellt wird. Damit ergeben sich für die teilnehmenden Hausärzte und Hausärztinnen bereits jetzt folgende Neuregelungen:
1. Die Verpflichtung, ein zertifiziertes Praxisverwaltungssystem (PVS) mit S3C-Schnittstelle zu nutzen und die Vorhaltung im Rahmen der quartalsweisen Arztabrechnung nachzuweisen, entfällt.
2. Bei Hausärzten, die den S3C-Nachweis in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen nicht erbringen, erfolgt nunmehr keine Ausschreibung mehr aus dem Hausarztvertrag.
3. Hausärzte, die den S3C-Nachweis im Zuge der quartalsweisen Arztabrechnung erbringen, erhalten bis 31.12.2025 weiterhin die Vergütung der Abr. Nr. 99140S (Quartalspauschale 2,50 € je Behandlungsfall).
Die PVS-Anbieter wurden seitens der gevko GmbH (Unternehmen der AOK) bereits umfassend über den Sachverhalt informiert. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrem PVS-Anbieter in Verbindung zu setzen, um die Auswirkungen auf mögliche PVS-Module und Ihren Lizenzvertrag aufgrund des Wegfalles der S3C-Schnittstelle zu klären.