Hausarztzentrierte Versorgung - AOK PLUS
HZV-Vertrag mit der AOK PLUS – Beendigung der S3C-Schnittstelle zum 31.12.2025
Die AOK PLUS hat darüber informiert, dass der Betrieb der S3C-Schnittstelle zum 31.12.2025 eingestellt wird. Damit ergeben sich für die teilnehmenden Hausärzte und Hausärztinnen bereits jetzt folgende Neuregelungen:
1. Die Verpflichtung, ein zertifiziertes Praxisverwaltungssystem (PVS) mit S3C-Schnittstelle zu nutzen und die Vorhaltung im Rahmen der quartalsweisen Arztabrechnung nachzuweisen, entfällt.
2. Bei Hausärzten, die den S3C-Nachweis in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen nicht erbringen, erfolgt nunmehr keine Ausschreibung mehr aus dem Hausarztvertrag.
3. Hausärzte, die den S3C-Nachweis im Zuge der quartalsweisen Arztabrechnung erbringen, erhalten bis 31.12.2025 weiterhin die Vergütung der Abr. Nr. 99140S (Quartalspauschale 2,50 € je Behandlungsfall).
Die PVS-Anbieter wurden seitens der gevko GmbH (Unternehmen der AOK) bereits umfassend über den Sachverhalt informiert. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrem PVS-Anbieter in Verbindung zu setzen, um die Auswirkungen auf mögliche PVS-Module und Ihren Lizenzvertrag aufgrund des Wegfalles der S3C-Schnittstelle zu klären.
Fortbildungspunkte:
Ab sofort erfolgt nicht nur die Übertragung des aktuellen Punktestandes des Fortbildungspunktekontos zwischen Landesärztekammer Thüringen (LÄK Thüringen) und KVT automatisch, sondern auch die Übertragung der Fortbildungspunkte für spezifische genehmigungspflichtige Leistungen.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Fortbildungsnachweise nicht mehr bei der KVT einreichen müssen, sondern ausschließlich bei der LÄK Thüringen. Die Mitarbeitenden der Abteilung Qualitätssicherung der KVT prüfen anhand des automatischen Datenaustausches, ob die Fortbildungsverpflichtungen eingehalten werden. Hierfür ist es notwendig, dass Sie alle Fortbildungsnachweise bei der LÄK Thüringen einreichen. Davon ausgenommen sind Fortbildungsnachweise Ihres Praxispersonals für bestimmte genehmigungspflichtige Leistungen.