Fortbildungsverpflichtung
Ärzte und Psychotherapeuten müssen – unabhängig davon, ob sie niedergelassen, ermächtigt oder angestellt sind – innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen.
Die KV Thüringen ist zuständig für Fragen zum Nachweiszeitraum, zur Vorlage des Fortbildungszertifikates, Anträge auf Verlängerung des Nachweiszeitraumes und Honorarkürzung aufgrund mangelnder Fortbildung.