Festbeträge
Festbeträge für Wirkstoffe, Wirkstoffgruppen oder Produktgruppen begrenzen die Leistungspflicht der GKV auf die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages. Sie sollen Wirtschaftlichkeitsreserven ausschöpfen und einen wirksamen Preiswettbewerb auslösen. Derzeit gelten Festbeträge bei Arzneimitteln sowie Hilfsmitteln.