Fachgebietswechsel
Der Wechsel des Fachgebietes ist nur mit vorheriger Genehmigung des Zulassungsausschusses möglich, wenn für dieses Fachgebiet keine Zulassungsbeschränkungen bestehen oder eine Praxis im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens übernommen werden kann.
Antrag ist formlos bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu stellen
Rechtsgrundlage
» § 24 Abs. 6 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)