Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie (ESWL)
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Extrakorporaler Stoßwellenlithotripsie (ESWL) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Antrag
Ein Antrag ist formlos bei der KV Thüringen - Abteilung Qualitätssicherung zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nr. 4
- Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
- Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)