Eigeneinrichtung
Zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung können in ambulant unterversorgten Gebieten des Freistaates hausärztliche sowie fachärztliche Praxen (Stiftungspraxen, ehemals Eigeneinrichtungen) eingerichtet und auf dem neuesten Stand ausgestattet werden.
► unsere Stiftungs-Praxen