Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Quelle: diga.bfarm.de/de/leistungserbringer
Gesundheits-Apps sind zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung über Muster 16 mit der Angabe PZN verordnungsfähig.
Die Abrechnung geschieht auf Antrag des Patienten direkt bei den Kostenträgern. Vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es dazu Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten. Nach und nach sollte eine Softwareunterstützung zur Verordnung in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) auftauchen. Sie können die Anwendungen auch im DiGA-Verzeichnis des BfArM im Internet nachschlagen.