kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Quelle: https://diga.bfarm.de/de/leistungserbringer


Gesundheits-Apps sind zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung über Muster 16 mit der Angabe der Pharmazentralnummer (PZN) verordnungsfähig. Neben den regulären Daten des Personalienfeldes wie Versichertenname und Krankenkasse sind die PZN und die Bezeichnung der Anwendung auf der Verordnung anzugeben.

Die Abrechnung geschieht auf Antrag des Patienten direkt bei den Kostenträgern. Vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es dazu Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten. Nach und nach sollte eine Softwareunterstützung zur Verordnung in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) auftauchen. Sie können die Anwendungen auch im DiGA-Verzeichnis des BfArM im Internet nachschlagen.